ELVIA Reisegepäckvervicherung ist eine Angebot der Allianz Global Assistance Reiseversicherung

ELVIA Reise-Gepäckversicherung

ein Angebot der Allianz Global Assistance Reiseversicherung

 

Unsere Empfehlung:
Den bewährten ELVIA Reiseschutz der
Allianz Reiseversicherung auch für Ihr
Reisegepäck abschließen

Produktinformation Reise-Gepäckversicherung

Reiseart: Gültig für alle Reisearten
Geltungsbereich: Weltweit 
Versicherungssumme: Mindestens € 1.000,- 
maximal € 3.000,- 
Reisepreis: Keine Beschränkung
Reisedauer: Bis 93 Tage
 
Selbstbehalt:   

ohne Selbstbehalt im Schadenfall


Abschlusshinweis:
Der Abschluß der Reise-Gepäckversicherung ist bis zum 
Abreisetag möglich.

Leistungen im Überblick:
Ersetzt den Zeitwert des Gepäcks bei Diebstahl oder Raub sowie bei Beschädigung oder Abhandenkommen während des Transports bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern die vereinbarte Versicherungssumme dem Gesamtwert des persönlichen Reisegepäcks entspricht.

Produkt- und Verbraucherinformationen für die
Reise-Gepäckversicherung:
hier als PDF Dokument

Versicherungsbedingungen für die
Reise-Gepäckversicherung:
hier als PDF Dokument

hier geht's zum Online-Abschluss
 
TÜV Siegel Safer-Shopping
TÜV geprüfter 
Online-Shop


Die Reise-Gepäckversicherung mit SSL-Sicherheit Online abschliessen Ihre Daten werden datenschutzgerecht und  sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. 

Sie erhalten die Versicherungspolice direkt von 
der Reiseversicherung per E-Mail als PDF-Datei zugesendet.


Prämien:
  Versicherungssumme je Person 
Reisedauer € 1000,- € 2000,- € 3000,- 
bis  5 Tage
bis 10 Tage 
bis 17 Tage
bis 31 Tage 
bis 45 Tage 
bis 62 Tage
bis 93 Tage 
€ 13,- 
€ 15,- 
€ 19,- 
€ 29,- 
€ 37,-  
€ 47,- 
€ 69,-  
€  27,- 
€  30,- 
€  38,- 
€  58,-  
€  74,-
€  99,-
€ 138,- 
€  45,- 
€  50,-
€  65,- 
€ 100,-
€ 125,- 
€ 160,-
€ 225,- 

 

Reise-Gepäckversicherung

Für einen Urlaub, bei dem man viel wertvolles Gepäck mitnimmt, ist eine Reisegepäckversicherung sehr empfehlenswert. Wenn im Urlaub oder auf der Reise das Gepäck beschädigt oder gestohlen wird, erstattet die Reisegepäckversicherung die Kosten für den aktuellen Wert des Gepäcks, auch Zeitwert genannt, bis zur vereinbarten Versicherungssumme wieder. Allerdings muss der Versicherungsnehmer gut auf das Gepäck aufpassen. Wenn fahrlässig gehandelt wird, besteht nämlich kein Versicherungsanspruch. 

Bei der Reisegepäckversicherung sind zahlreiche Gegenstände versichert. Dazu zählen zum Beispiel der persönliche Reisebedarf, d.h. alles, das auf der Reise gebraucht, verbraucht oder verschenkt werden sollte. Versichert sind auch auf der Reise erworbene Sachen wie Souvenirs, aber auch Fahrräder, Schlauchboote und andere Sportgeräte. Die meisten Menschen, die die Versicherung abschließen machen dies aber vor allem weil teure Sachen wie Schmuck, Pelze, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate und sämtliche Ausweispapiere versichert sind.

Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Antiquitäten und Kunstgegenstände. Nicht versichert sind die Foto- und Videoausrüstung, wenn es sich um aufgegebenes Gepäck bei der Beförderung handelt. Der Versicherungsschutz greift, wenn versicherte Gegenstände zerstört, beschädigt oder gestohlen werden, während sich das Reisegepäck in einem Beförderungstransportmittel, Beherbergungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung befindet. Auch bei höherer Gewalt (Sturm, Brand, Blitz oder Explosion) ist das Reisegepäck versichert.
 

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen zur Reise-Gepäckversicherung.

Sind Handys bei meiner Reise-Gepäckversicherung abgesichert?
Handys samt Zubehör sind bis 20% der Versicherungssumme, höchstens bis zu € 500,- versichert.

Sind Computer, Notebooks bzw. Laptops in der Reise-Gepäckversicherung abgesichert ?
EDV-Geräte und elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte (einschließlich des jeweiligen Zubehörs) sowie Software sind insgesamt bis zu 20% der Versicherungssumme versichert, höchstens bis € 500,-.

Ist die Fotoausrüstung oder Filmausrüstung oder Videoausrüstung in der Reise-Gepäckversicherung abgesichert?
Foto-, Film- und Videoapparate jeweils mit Zubehör sind zum Zeitwert, höchstens mit 50 % der Versicherungssumme versichert. Beispiel: Bei einer Kamera mit einem Zeitwert von € 1.000,- muss die Versicherungssumme mindestens € 2.000,- betragen, um im Falle des Verlustes den vollen Zeitwert erstattet zu bekommen.
Im zur Beförderung aufgegebenen Gepäck sind Foto- und Videokameras und Ausrüstung nicht versichert. Diese gehören daher ins Handgepäck.

Sind Paraglider oder Gleitschirme versichert in meiner Reise-Gepäckversicherung?

Nicht motorgetriebene Luftfahrzeuge wie Fallschirme, Flugdrachen, Paraglider (Gleitschirme) sind versichert. Bei Schäden während des Gebrauchs besteht kein Versicherungsschutz. Bitte prüfen Sie, ob die Versicherungssumme ausreicht.


Sind Brillen in der Reise-Gepäckversicherung versichert?

Brillen zählen zum persönlichen Reisebedarf und sind versichert.
Die Höchstentschädigung beträgt € 250,- je Schadenfall. Im Schadenfall hat die versicherte Person zunächst bei ihrer Krankenkasse die Rechnung / den Kostenvoranschlag für die neue Brille einzureichen und dann mit dem Erstattungsvermerk der Krankenkasse der ELVIA vorzulegen. 

Reise-Gepäckversicherung und Bergsteigen:
Ausrüstungen von Bergsteigern sind versichert.

Reise-Gepäckversicherung beim Camping:
Während des Campings auf offiziell eingerichteten Campingplätzen besteht Versicherungsschutz. Wenn die versicherte Person jedoch während ihrer Abwesenheit teure Gegenstände (z.B. Videokamera) im Zelt lässt, ist dies grob fahrlässig und deshalb nicht versichert. Für Reisegepäck in fest verschlossenen Kraftfahrzeugen besteht Versicherungsschutz, sofern sich das Kfz innerhalb eines offiziell eingerichteten Campingplatzes befindet.

Wie verhält es sich mit Ersatzkäufen und Ersatzbeschaffung?
Wenn zur Beförderung aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort (Zielgebiet) wegen verzögerter Beförderung nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht, werden die nachgewiesenen Aufwendungen für die Wiedererlangung des Gepäcks und für notwendige Ersatzbeschaffung zur Fortführung der Reise bis höchstens € 150,- je versicherter Person erstattet. Hierzu gehören Ersatzkäufe, aber auch eventuelle Mietgebühren für die zeitweise Ersatzbeschaffung (z.B. für Sportgeräte). Wird das Gepäck bei Rückkehr von der Reise nicht fristgerecht ausgeliefert, besteht kein Anspruch.

Sind Mountainbikes und andere Fahrräder in der Reise-Gepäckversicherung mitversichert?
Mountainbikes zählen zum persönlichen Reisebedarf und sind versichert. Zur Sicherung des abgestellten Mountainbikes sind einfache Speichenschlösser nicht ausreichend. Bei Schäden während des Gebrauchs besteht kein Versicherungsschutz.
Für Beschädigungen während des Transports besteht Versicherungsschutz, sofern das Mountainbike während des Transports einem Beförderungsunternehmen übergeben wurde. Bei eigener An- und Abreise besteht für Beschädigungen am Mountainbike während der Transports Versicherungsschutz, wenn das Transportmittel (z.B. Pkw) unfallbedingt zu Schaden kommt. Bitte prüfen Sie bei teuren Mountainbikes, ob die Versicherungssumme ausreicht.

Sind meine Reiseandenken bei der Reise-Gepäckversicherung abgedeckt?
Reiseandenken sind jeweils insgesamt bis zu 10% der Versicherungssumme, maximal bis € 300,-, versichert.

Sind Ski und Snowboard in der Reise-Gepäckversicherung abgesichert?
Ski und Snowboards sind versichert. Dies gilt auch, wenn die Ski oder das Snowboard während einer Pause vor einem Berggasthof oder einer Hütte abgestellt sind. Bei Schäden während des Gebrauchs besteht kein Versicherungsschutz.
Für Beschädigungen während des Transports besteht Versicherungsschutz, sofern die Ski bzw. das Snowboard während des Transports einem Beförderungsunternehmen übergeben wurde. Bei eigener An- und Abreise besteht für Beschädigungen an den Ski bzw. am Snowboard während der Transports Versicherungsschutz, wenn das Transportmittel (z.B. Pkw) unfallbedingt zu Schaden kommt. Bitte prüfen Sie, ob die Versicherungssumme ausreicht.

Ist meine Tauchausrüstung in der Reise-Gepäckversicherung versichert?
Tauchausrüstungen sind versichert. Bei Schäden während des Gebrauchs besteht kein Versicherungsschutz. Für
Beschädigungen während des Transports besteht Versicherungsschutz, sofern die Tauchausrüstung während des Transports einem Beförderungsunternehmen übergeben wurde. Bei eigener An- und Abreise besteht für Beschädigungen an der
Tauchausrüstung während des Transports Versicherungsschutz, wenn das Transportmittel (z.B. Pkw) unfallbedingt zu Schaden kommt. Im Versicherungsfall wird höchstens der Zeitwert der Tauchausrüstung erstattet. Bitte prüfen Sie, ob die Versicherungssumme ausreicht.

Sind Musikinstrumente in meiner Reise-Gepäckversicherung versichert?
Zum persönlichen Reisebedarf mitgeführte Musikinstrumente (Gitarre, Mundharmonika etc.) mit einem Wert von maximal € 500,- sind versichert.
Musikinstrumente von Berufsmusikern und Orchestern (auch Amateurgruppen) werden nicht in Deckung genommen.

Sind Prothesen in der Reise-Gepäckversicherung abgesichert?
Prothesen zählen zum persönlichen Reisebedarf und sind bis € 250,- je Schadenfall versichert. Im Schadenfall hat die versicherte Person zunächst bei ihrer Krankenkasse die Rechnung/den Kostenvoranschlag für die neue Prothese einzureichen und dann mit dem Erstattungsvermerk der Krankenkasse der Mondial Assistance vorzulegen.

Wie sind Pelze in der Reise-Gepäckversicherung gedeckt?
Pelze sind mit höchstens 50 % der Versicherungssumme versichert.


 
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E-Mail: info@wittisberg.de     Ustr. DE 82038712

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